Führerschein Klasse CE
Was man mit der Klasse CE fahren darf
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse C erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre*
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: C1E, BE und T sowie DE, sofern D vorhanden ist
Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis
Wiederholungsuntersuchungen: alle 5 Jahre
* nach Erwerb „Grundqualifikation BKF“ oder bei einer Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Klasse CE kann beantragt werden, wenn die Klasse C vorhanden ist. Es ist aber auch möglich, einen gemeinsamen Antrag für C und CE oder sogar für B, C und CE zu stellen. Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Regional unterschiedlich kann der Antrag auch in der Fahrschule gestellt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.
Erforderliche Antragsunterlagen
* Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter.
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse C = 4
Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen C und CE: 6 Grundstoff, klassenspezifischer Zusatzstoff 10 für Klasse C, 4 für Klasse CE
Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen B, C und CE: 6*/12 Grundstoff, klassenspezifischer Zusatzstoff 2 für Klasse B, 10 für Klasse C, 4 für Klasse CE
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
* sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist
Die praktische Mindestausbildung
Zum praktischen Unterricht gehören auch:
Bei Erweiterung von C auf CE
Grundausbildung und 5 ÜL / 2 AB / 3 NF
Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
Gemeinsamer Erwerb von Klasse C und CE (oder gemeinsamer Erwerb B*, C und CE)
Grundausbildung und 8 ÜL (Solo 3, Zug 5) / 3 AB (Solo 1, Zug 2) / 3 NF (Solo 0, Zug 3)
Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
* Die Ausbildung der Klasse B ist wie beim Ersterwerb durchzuführen und muss gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Prüfung im Wesentlichen erfüllt sind (z. B., dass nahezu alle Ausbildungsfahrten absolviert wurden), bevor mit der Ausbildung der Klasse CE begonnen werden darf.
ÜL: Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
AB: Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens 1 Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)
NF: Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt“, zusätzlich zu den ÜL- und AB-Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)