Führerschein Klasse AM
Was man mit der Klasse AM fahren darf
Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 16 Jahre; 15 Jahre*)
Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
* 15 Jahre im Hoheitsgebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Modellversuch)
Zeitpunkt der Antragstellung
Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Regional unterschiedlich kann der Antrag auch in der Fahrschule gestellt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.
Erforderliche Antragsunterlagen
* Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter.
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
Zum praktischen Unterricht gehören auch:
- Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
- Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
Grundausbildung
Keine besonderen Ausbildungsfahrten